6 November 2011: OECD-Report: Weiter nur wenig Geburten in Deutschland
Jedes Jahr scheiden mehr als 200.000 Menschen vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Die Ursachen hierfür sind oftmals Rückenleiden, Krebs, Herz- und Kreislauferkrankungen und immer öfter auch psychische Probleme. Sorgen Sie mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vor, so dass im Falle einer Krankheit und deren Folgen nicht auch noch der finanzielle Ruin Ihre Existenz bedroht. Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung finden Sie hier.
Derzeit stehen in Deutschland ca. 36 Millionen gesetzlich Versicherte im Erwerbstätigenalter 2,2 Millionen Berufs- oder Erwerbsunfähigen gegenüber. Unfall oder Krankheit haben sie um Arbeit und Gehalt gebracht.
In der Regel sind Familien betroffen, die in Erwartung eines ununterbrochenen Arbeitslebens des Hauptverdieners entsprechende Verpflichtungen (z.B. Hausfinanzierung) eingegangen sind.
Neben der Gefährdung des erreichten Lebensstandards droht bei Berufsunfähigkeit auch eine geringere Altersversorgung, da keine Beiträge mehr in die gesetzliche Rentenversicherung entrichtet werden. Die Auffassung, kaufmännisch oder verwaltend tätige Personen seien grundsätzlich weniger gefährdet als z.B. handwerklich Berufstätige, kann sich als teurer Trugschluss erweisen: Ein Bandscheibenvorfall, Krebs, Herzinfarkt oder Autounfall können jeden treffen.
Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Aber auch bei überdurchschnittlichen Beitragszahlungen bietet diese nur eine Grundversorgung, ca. 1/4 des letzten Einkommens bei Berufsunfähigkeit, bzw. 1/3 bei Erwerbsunfähigkeit. Berufsanfänger müssen - außer bei Arbeitsunfällen - Wartezeiten erfüllen, ehe sie mit Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung rechnen können.
Gesetzliche Rentenversicherte, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, haben nach dem Rentenreformgesetz 2001 nur noch Anspruch auf eine gestaffelte Erwerbsminderungsrente. Dabei spielt die berufliche Qualifikation keine Rolle. D.h. der Rentenversicherungsträger kann dem Versicherten auch Tätigkeiten zumuten, die keiner oder nur geringer beruflicher Qualifikation bedürfen:
Wer noch mindesten 6 Std. täglich irgendeiner Tätigkeit (z. B. Parkwächter) nachgehen kann, erhält KEINE Rente.
Bei Arbeitsfähigkeit zw. 3 und 6 Std. täglich wird eine HALBE Erwerbsminderungsrente gezahlt.
Erst wer außerstande ist, mindestens 3 Std. täglich irgendeiner Tätigkeit nachzugehen, hat Anspruch auf eine VOLLE Erwerbsminderungsrente, die derzeit durchschnittlich etwa 700 Euro beträgt.
Für alle Personen, die nach dem 01.01.1961 geboren wurden hat die Bedeutung einer privaten Absicherung der Arbeitskraft also eine besondere Bedeutung – besonders für hoch qualifizierte Arbeitskräfte.