6 November 2011: OECD-Report: Weiter nur wenig Geburten in Deutschland
Eigentlich nicht, es gibt jedoch auch Ausnahmen. Sobald bei Arbeitnehmern das Einkommen unter die Verdienstgrenze sinkt, ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung möglich. Selbst Selbständige oder Freiberufler können innerhalb von 3 Jahren unter besonderen Bedingungen wieder zur GZK wechseln. Bei Aufgabe der Selbständigkeit und Ausübung im Angestelltenverhältnis muss sogar gewechselt werden.