6 November 2011: OECD-Report: Weiter nur wenig Geburten in Deutschland
Prinzipiell frei in der Wahl der Versicherung sind Selbständige, Freiberufler, Beamte, Studenten (auch wenn sie in geringem Umfang Arbeitsentgelt beziehen), versicherungsfreie GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer, Rentner und nicht erwerbstätige Personen (z.B. Hausfrau/Hausmann).
Unter bestimmten Voraussetzungen frei in der Wahl sind Arbeitnehmer. Hier ist entscheidend, ob der Arbeitnehmer freiwilliges Mitglied in der GKV ist. Um freiwillig in der GKV versichert zu sein, muss das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt der vergangenen Kalenderjahre oberhalb der entsprechenden Jahresentgeltgrenzen gelegen haben bzw. liegen.